Kostenlose Veranstaltung am 17.09.2024
Hochwassermanagement funktioniert nur Hand in Hand, nur wenn alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Hier sind unter anderen die Kommunen, die Bezirks- und Landesregierung sowie Wasserverbände in der Pflicht. Zentraler Baustein ist jedoch die Eigenvorsorge. Paragraf 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltgesetzes lautet: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist […] verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen […].“ Hochwasserschutz ist Jedermannspflicht!
Welche Möglichkeiten Unternehmen haben, sich in bestehenden Gebäuden vor dem Eindringen von Oberflächenwasser, aber auch vor Grund- und Kanalisationswasser zu schützen, ist das Thema der Veranstaltung „Baulicher Hochwasserschutz im Bestand“ des SIHK-FachForums Umweltschutz, zu der alle Mitglieder und Gäste ein. Die Veranstaltung finde statt am
17. September
von 14 bis 16 Uhr
im Hörsaal der SIHK zu Hagen, Bahnhofstraße 18
Vortragen wird Stefan Klotz von Klotz Architekten, Schalksmühle. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte über den Anmeldebutton verbindlich an. Falls weitere Anmeldungen gewünscht sind, können diese gerne über den Link https://events.sihk.de/baulicherhochwasserschutz erfolgen.