Informationsveranstaltung: Selbstständigkeit mit Unterstützungsangeboten für pflegebedürftige Menschen (§45a SGBXI)
Bei der Informationsveranstaltung informiert der Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz gemeinsam mit der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) über die Voraussetzungen einer Selbstständigkeit als Anbieter*in von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§45a SGBXI). Die SIHK gibt einen Überblick über die Grundlagen der Existenzgründung, darunter Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern und rechtliche Grundsätze. Nach den Vorträgen werden Fragen beantwortet.
Wann? Montag, den 11. November 2024, in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr
Wo? Kreishaus 2, Bismarckstraße 17, 58762 Altena
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 4. November erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises unter 02352/9667113, Frau Stefanie Normann.
Hintergrund
Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit benötigen Unterstützung und Entlastung. Eine Vielzahl dieser Leistungen übernehmen derzeit Pflegedienste und Angehörige, sowie Anbieter zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- oder Hauswirtschaftsdienste). Aufgrund der stetig steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft, ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbedarf weiterhin steigen wird und immer mehr Unterstützungsdienste benötigt werden. Welche Tätigkeiten können von Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag übernommen werden? Anbieter*innen unterstützen Zugehörige und hilfebedürftige Menschen bei vielem, was im Alltag anfällt. Dies kann Unterstützung im Haushalt oder bei Ihrer Freizeitgestaltung sein. Diese Leistungen können von Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag erbracht und über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
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