Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht für Restaurants, Bistros und Cafés. Das bedeutet konkret, dass To-Go-Getränke und Take-Away-Speisen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen.
Um die Unternehmen über die neuen Regelungen gezielt zu informieren, bietet die SIHK zu Hagen in Kooperation mit der DEHOGA Westfalen am 12. Dezember 2022 um 10.30 Uhr einen virtuellen Branchentreff zum Thema Mehrwegangebotspflicht an.
Alexander Duling von der DEHOGA und Kirsten Deggim von der SIHK zu Hagen geben Hinweise und Tipps, was hierbei zu beachten ist.