Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2023/2024 am 29. Januar 2024


Der internationale Handelsverkehr wird auch nach der Corona-Zeit durch neue Handicaps ausgebremst. Hohe Beschaffungskosten bei Roh- und Vormaterialien, zunehmende handelsrechtliche Restriktionen, Fachkräftemangel und steigende Energiekosten aber auch der seitens Russlands seit Februar 2022 geführte Krieg mit der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionspakete beeinflussen den Import und Export.

In derart angespannten Situationen sichern gerade zoll- und ursprungsrechtliche Verfahrensvereinfachungen eine schnelle Reaktion auf (außen-) wirtschaftsrechtliche Anforderungen, wobei die Verantwortung hierbei aber auf den Schultern des Unternehmens und der Mitarbeiter/innen lastet. Daher gilt es umso mehr, anstehende (Ver-)Änderungen in den betrieblichen Tagesablauf zu implementieren, um Fehler zu vermeiden. Die fundierte Planung unter Beachtung der Regeln, die stringente Umsetzung im unternehmerischen Prozess sowie die optimierte Ausgestaltung der innerbe-
trieblichen Abläufe garantiert die Kosteneinsparung zumindest an den Stellen, die durch eigenes Handeln beeinflussbar sind. Hierbei steht die Nutzung von Verfahrenserleichterungen insbesondere im Bereich Zoll, Ursprung und Außenwirtschaftsrecht im Vordergrund.

Unser Referent, Dipl.-Finanzwirt Ralf Notz, Geschäftsführer der NotzZoll GmbH, wird in gewohnter Weise über die Vielzahl von Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht informieren, diese erläutern und bewerten. Im Anschluss an diese Informations-
veranstaltung werden Sie die (Ver-) Änderungen, fokussiert auf die individuellen Belange Ihres Unternehmens, umsetzen können. Die veran-
staltungsbegleitenden Unterlagen dienen dazu als Hilfestellung und Orientierung.

Das Teilnahmeentgelt für diese Präsenzveranstaltung beträgt € 140,00 pro Person.





 

 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

29. Januar, 8:30 - 13:00 Uhr (MEZ)