FachForum Energie: Pflicht zum hydraulischen Abgleich

Ende 2022 hat die Bunderegierung die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ beschlossen, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren.

Unter anderem müssen alle Unternehmen mit einer Gaszentralheizung und mehr 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die bereits ein hydraulisch abgeglichenes Heizsystem betreiben oder wenn die Heizung bis Ende März 2024 ausgetauscht werden soll.

In unserer Sondersitzung des FachForums Energie

Pflicht zum hydraulischen Abgleich
13. Juni 2023, 14:00 – 15:30 Uhr
online Webinar via Zoom

wollen wir uns über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich in großen, industriellen Liegenschaften austauschen.

Als Fach-Referent begrüßen wir Dipl.-Ing. Ralf Schawag, Geschäftsführer der Schawag GmbH, als Spezialist für moderne Haus- und Gebäudetechnik für private und industrielle Anforderungen.

Sie erhalten die Zugangsdaten für das Zoom-Meeting nach erfolgreicher Anmeldung.

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13. Juni 2023, 14:00 - 15:30 Uhr (MESZ)